Häufige Fragen
An dieser Stelle erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Bei detailliertem Interesse bzw. weiteren Fragen erreichen Sie uns gerne über Kontakt.
Mitgliedschaft
Wie werde ich Mitglied
Wir haben momentan einen Aufnahmestopp von Mitgliedern, es sei denn, Sie erhalten die Zusage zur Anmietung einer unserer Genossenschaftswohnungen. Dann ist der Beitritt als Mitglied mit den entsprechenden Pflichtanteilen erforderlich.
Welche Kosten fallen für eine Mitgliedschaft an?
Ein Anteil entspricht 410,00 €. Bei der Aufnahme als Mitglied fällt ein Eintrittsgeld in Höhe von 25,00 € an.
Für die Nutzung einer unserer Genossenschaftswohnungen ist pro Raum die Beteiligung mit einem Anteil erforderlich sowie zwei zusätzliche Anteile, sollte die Wohnung direkt nach Wohnungsmodernisierung oder Neubau übergeben werden.
Kann ich über die Pflichtanteile hinaus weitere Anteile erwerben?
Der Erwerb von freiwilligen Anteilen ist derzeit nicht möglich, auch nicht in Form der Ansparung der jährlichen Dividende oder durch eine Übertragung.
Welche Kündigungsfristen gelten für die Mitgliedschaft?
Sie können die Mitgliedschaft jederzeit schriftlich kündigen. Die Kündigung per Fax oder E-Mail ist jedoch unwirksam.
Die Mitgliedschaft endet mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt nach der Mitgliederversammlung des darauffolgenden Jahres, spätestens jedoch zum 30. Juni.
Wann erfolgt die Auszahlung der Dividende und wie hoch ist die jährliche Ausschüttung?
Die Auszahlung der Dividende findet in der Regel im Monat Juli statt, nachdem in der Mitgliederversammlung die Ausschüttung beschlossen wurde.
In den vergangenen Jahren lag die Verzinsung bei 3,45 %. Dividendenberechtigt sind jeweils die Geschäftsguthaben per 01.01. des Vorjahres.
Wozu brauche ich einen Freistellungsauftrag?
Die Dividende ist ein Kapitalertrag und unterliegt dem Abzug der Kapitalertragssteuer.
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie Kapitalerträge bis maximal 1.000,00 € pro Person von der Besteuerung freistellen. Den Betrag können Sie auf mehrere Kreditinstitute verteilen.
Kann ich mein Geschäftsguthaben übertragen?
Gemäß Satzung ist die Möglichkeit einer Übertragung gegeben. Hierfür ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Aufgrund des momentanen Aufnahmestopps von Mitgliedern wird in der Regel eine Zustimmung nur dann erteilt, wenn durch die Übertragung auf den Erwerber die Anteile als Pflichtanteile übernommen werden, die für die Anmietung/Nutzung einer unserer Genossenschaftswohnungen erforderlich sind.
Was geschieht mit den Anteilen im Todesfall?
Der Tod eines Mitglieds sollte uns möglichst umgehend mitgeteilt werden, vor allem dann, wenn das verstorbene Mitglied bei uns eine Wohnung genutzt hat.
Die Mitgliedschaft endet im Todesfall zum Ende des Jahres, in dem das Mitglied gestorben ist. Das Geschäftsguthaben wird bei Fälligkeit an die Erben ausgezahlt. Für die Beendigung der Mitgliedschaft brauchen wir eine Sterbeurkunde und für die Auszahlung einen Nachweis über die Erbschaft.
Sollte das Mitglied bei uns eine Wohnung gemeinsam mit dem Ehe- oder Lebenspartner genutzt haben, hat dieser das Recht nach dem Tod in das Nutzungsverhältnis mit der Genossenschaft einzutreten. Die gesetzliche Regelung gilt auch für Angehörige, die mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Wenn allerdings ein wichtiger Grund für die Ablehnung des Eintritts in das Nutzungsverhältnis besteht, kann die Genossenschaft das Vertragsverhältnis kündigen.
Bei Eintritt in das Nutzungsverhältnis ist eine Übertragung an den hinterbliebenen Angehörigen erforderlich, da die Nutzung der Wohnung an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gebunden ist. Die Übertragung geschieht nach Vorlage der notwendigen Unterlagen (Sterbeurkunde, Erbnachweis, ggfls. Verzichtserklärung weiterer Erben).
Nutzungsverhältnis
Wie kann ich mich um eine Wohnung bewerben?
Aufgrund der derzeit stark angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt vermieten wir frei werdende Wohnungen ausschließlich an unsere Mitglieder.
Welche Kündigungsfristen gelten für meine Wohnung?
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate. Ihre Kündigung muss schriftlich im Original vorliegen und von allen Vertragsparteien unterzeichnet sein sowie bis zum 3. Werktag eines Monats eingegangen sein, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam ist.
Ihre Mitgliedschaft bedarf übrigens einer separaten Kündigung, da die Mitgliedschaft unabhängig vom Nutzungsverhältnis auch weiterhin bestehen bleiben kann.
Darf mein Haustier mit einziehen?
Nach der aktuellen Rechtsprechung müssen wir einer Tierhaltung nur dann zustimmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse anführen können, das die von uns zu berücksichtigenden Interessen z.B. der anderen Mieter überwiegt. Die Haltung von Kleintieren, z.B. Hamster, Meerschweinchen, Vögel ist grundsätzlich genehmigungsfrei, allerdings setzt dies eine artgerechte Haltung und daher auch eine Begrenzung bei der Anzahl voraus.
Darf ich bauliche Veränderungen oder Einbauten vornehmen?
Wenn Sie eine bauliche Veränderung, z.B. Verlegung von Laminat, Anbringung einer Markise etc., planen, benötigen Sie dafür grundsätzlich die Genehmigung der Genossenschaft. Diese beantragen Sie bitte schriftlich, indem Sie uns genau schildern, welche Maßnahmen Sie planen.